[Update 06.09.2010] Kelberg/Höchstberg: 20-Jährige tot aufgefunden – Staatsanwalt erhebt Anklage wegen Mordes
Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 26 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus der Verbandgemeinde Kelberg Anklage wegen Mordes zum Landgericht in Trier erhoben. Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hält sie den Angeschuldigten für hinreichend verdächtig, am 03. Juni 2010 in Höchstberg seine ehemalige Lebensgefährtin heimtückisch getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte am Abend des Tattages den Entschluss fasste, seine 20 Jahre alte frühere Freundin zu töten, weil sich diese von ihm getrennt hatte. Er versetzte daher der ahnungslosen jungen Frau in dem gemeinsam bewohnten Anwesen mehrere mit Wucht geführte Hammerschläge gegen den Kopf, die tödliche Verletzungen verursachten.
Anschließend floh er vom Tatort.
Er konnte bereits einen Tag später im Westerwaldkreis festgenommen werden.
Der Angeschuldigte hatte zunächst eingeräumt, seine frühere Freundin mit dem Hammer geschlagen zu haben. Zwischenzeitlich gibt er wechselnde Einlassungen zum Tatgeschehen ab. Der Angeschuldigte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Hintergrund:
§ 211 Strafgesetzbuch (Mord) lautet wie folgt:
I. Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
II. Mörder ist wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
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