Die Bundesanwaltschaft hat am 19. August 2010 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 35-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Vijikanendra V. S., den 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sasitharan M. und den 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen Koneswaran T. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “Liberation Tigers of Tamil Eelam” (LTTE) und Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 4 und 6 AWG).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
- Die ausländische terroristische Vereinigung “Liberation Tigers of Tamil Eelam” (LTTE) verfolgt seit ihrem Entstehen im Jahr 1976 das Ziel, den überwiegend von Tamilen besiedelten Nord- und Ostteil Sri Lankas vom singhalesisch geprägten Rest des Inselstaates loszulösen.
- Zu diesem Zweck bekämpfte sie bis zu ihrer militärischen Zerschlagung im Frühjahr 2009 zum einen sri-lankische Regierungstruppen mit
militärischen Kommandoaktionen, verübte zum anderen aber auch Anschläge auf zivile Ziele.
- Dabei setzte sie Selbstmordattentate systematisch als Kampfmittel ein.
Die LTTE verfügt über “Auslandsfilialen”, um ihrem Alleinvertretungsanspruch für alle Tamilen weltweit Geltung zu verschaffen. Sie ist aufgrund eines Beschlusses des Rats der Europäischen Union seit Juni 2007 als terroristische Vereinigung gelistet; es ist daher nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar, der Organisation Vermögens- oder Sachwerte zukommen zu lassen.
Die Angeschuldigten leiteten die deutsche “Auslandsfiliale” der LTTE, deren Zentrale unter der Bezeichnung “Tamil Coordination Committee” (TCC) in Oberhausen ihren Sitz hatte; sie waren damit in die internationale Gesamtstruktur der Organisation eingegliedert. Ihre Aufgabe bestand vor allem darin, die finanziellen Mittel der tamilischen Bevölkerung in Deutschland über ein fest strukturiertes hierarchisches Eintreibungssystem abzuschöpfen und die eingetriebenen “Spendengelder” sowie Sachmittel für den bewaffneten Kampf nach Sri Lanka zu transferieren.
Der Angeschuldigte Vijikanendra V. S. war seit August 2003 Deutschlandverantwortlicher der LTTE und hatte damit im Bundesgebiet Direktivbefugnisse über alle dem Einfluss der Vereinigung unterstehenden Tamilen; seit Juni 2007 koordinierte er zudem die finanziellen Angelegenheiten sämtlicher “Auslandsfilialen” der Organisation.
Der Angeschuldigte Sasitharan M. war seit November 2006 dessen Stellvertreter und leitete das TCC-Büro in Oberhausen.
Der Angeschuldigte Koneswaran T. hatte seit September 2003 innerhalb des TCC die Aufgabe, die Geldeintreibungen bei den tamilischen
Emigranten in Deutschland zu koordinieren und zu kontrollieren. Von Juli 2007 bis April 2009 vereinnahmten die Angeschuldigten insgesamt etwa 3 Millionen Euro “Spendengelder”, die sie an die Führungsspitze der LTTE in Sri Lanka weiterleiteten oder nach deren Weisungen anderweitig verwendeten, etwa für den Kauf von Waffen oder Ausrüstungsgegenständen.
Die Angeschuldigten wurden am 3. März 2010 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
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