Zürich/Kreis 1: Ehrliche Finderin und ehrlicher Finder .. Da wird ganz genau abgerechnet;)
Kurz nach 12:30 Uhr machte eine Passantin am vergangenen Freitag (3. September 2010) an der Talstrasse im Kreis 1 die Besatzung eines Streifenwagens der Stadtpolizei auf sich aufmerksam. Sie erklärte den beiden Polizisten, dass soeben ein Portemonnaie vor ihren Füssen gelandet sei, das vermutlich aus einem vorbeifahrenden Auto gefallen sei.
Der Inhalt der Geldbörse, vorwiegend 500er-Euronoten, hätte sich danach auf der ganzen Strasse verteilt. In der Folge habe sie sofort die herannahenden Autos gestoppt, sich auf die Strasse begeben und die Noten wieder eingesammelt. Wie gerufen, habe sich ihr dann ein Streifenwagen der Stadtpolizei genähert.
Die Polizisten staunten nicht schlecht, als sie feststellten, dass sich im Portemonnaie über 9′000 Euro befanden. Anhand des restlichen Inhalts konnte rasch der Besitzer, ein Deutscher Staatsangehöriger, ausfindig gemacht und telefonisch kontaktiert werden.
Kurz vor 14 Uhr konnte der überglückliche Mann sein Geld wieder in Empfang nehmen.
Wie sich gestern herausstellte, war noch ein zweiter ehrlicher Finder daran, beteiligt, dass der Mann wieder zu seinem Geld kam.
Nach der Veröffentlichung der Medienmitteilung durch die Infostelle der Stadtpolizei Zürich, am Montagvormittag, 6. September 2010, meldete sich ein Mann bei der Stadtpolizei und erklärte, dass er der 59-jährigen Frau beim Einsammeln des Geldes geholfen habe. Zudem hätten sie gemeinsam die vorbeifahrende Streifenwagenbesatzung auf den Vorfall aufmerksam gemacht.
Nach einem kurzen Gespräch mit den Polizisten habe er sich dann allerdings verabschiedet, ohne zu erwähnen, dass er auch geholfen habe, das verlorene Geld einzusammeln und den Verkehr anzuhalten.
Die Aussagen des 32-jährigen Mannes wurden polizeilich überprüft und von der mitbeteiligten Finderin auch bestätigt. Aus diesem Grund müssen sich nun die beiden ehrlichen Finder den Finderlohn in der Höhe von rund 10% teilen. An dieser Stelle weist die Polizei darauf hin, dass man sich strafbar macht, wenn man gefundene Wertsachen oder Bargeld nicht der Polizei oder einem Fundbüro übergibt.
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